Amtsgericht Solingen, 2012-03-28, 11 C 572/11

11 C 572/11Gericht erster Instanz28.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 572/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-28

Aktenzeichen: 11 C 572/11

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2012:0328.11C572.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die vorläufige Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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