23 Ds-521 Js 641/11-546/11•Amtsgericht Solingen, 2012-03-08, 23 Ds-521 Js 641/11-546/11
Amtsgericht Solingen, 2012-03-08, 23 Ds-521 Js 641/11-546/11
23 Ds-521 Js 641/11-546/11Gericht erster Instanz08.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 23 Ds-521 Js 641/11-546/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: 23 Ds-521 Js 641/11-546/11
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2012:0308.23DS521JS641.11.5.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 23
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung in 6 Fällen, begangen jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr
mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 303 I, 303 c, 21, 53 StGB.
Einzelstrafen: 2 x 6 Monate, 1 x 4 Monate und 3 x 3 Monate Freiheitsstrafe.
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