Amtsgericht Solingen, 2011-02-25, 10 C 388/10

10 C 388/10Gericht erster Instanz25.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 10 C 388/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-25

Aktenzeichen: 10 C 388/10

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2011:0225.10C388.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.403,70 € (i.W.: eintausendvierhundertdrei 70/100 EURO) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. November 2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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