15a C 21/08•Amtsgericht Solingen, 2008-09-23, 15a C 21/08
Amtsgericht Solingen, 2008-09-23, 15a C 21/08
15a C 21/08Gericht erster Instanz23.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 15a C 21/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-23
Aktenzeichen: 15a C 21/08
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2008:0923.15A.C21.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 15a
Tenor
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Woh-nungseigentümerversammlung vom 29. April 2008 zu den Tagesordnungs-punkten
a. 4 Beschlußantrag Nr. 2;
b. 5 und
c. 6
werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von EUR vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf EUR festgesetzt.
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