Amtsgericht Solingen, 2008-09-23, 15a C 21/08

15a C 21/08Gericht erster Instanz23.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 15a C 21/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-23

Aktenzeichen: 15a C 21/08

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2008:0923.15A.C21.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 15a

Tenor

Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft aus der Woh-nungseigentümerversammlung vom 29. April 2008 zu den Tagesordnungs-punkten

a. 4 Beschlußantrag Nr. 2;

b. 5 und

c. 6

werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von EUR vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf EUR festgesetzt.

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