Amtsgericht Solingen, 2008-05-19, 14 C 161/08

14 C 161/08Gericht erster Instanz19.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 14 C 161/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-19

Aktenzeichen: 14 C 161/08

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2008:0519.14C161.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 14

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem sowie € (Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten) zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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