13 C 93/07•Amtsgericht Solingen, 2008-04-22, 13 C 93/07
Amtsgericht Solingen, 2008-04-22, 13 C 93/07
13 C 93/07Gericht erster Instanz22.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 13 C 93/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-22
Aktenzeichen: 13 C 93/07
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2008:0422.13C93.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 13
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von € (i.W.: EURO) nebst % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen..
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3, die Beklagten zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von je-weils 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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