Amtsgericht Solingen, 2008-04-18, 11 C 31/07

11 C 31/07Gericht erster Instanz18.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 11 C 31/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-18

Aktenzeichen: 11 C 31/07

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2008:0418.11C31.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 11

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € (in Worten: EURO) nebst Jahreszinsen daraus in Höhe von Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches seit dem und € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.