14 C 65/07•Amtsgericht Solingen, 2007-12-05, 14 C 65/07
Amtsgericht Solingen, 2007-12-05, 14 C 65/07
14 C 65/07Gericht erster Instanz05.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 14 C 65/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-05
Aktenzeichen: 14 C 65/07
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2007:1205.14C65.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 14
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, gegenüber der Stadt - Bauaufsichtsbehörde – die öffentlich-rechtliche Verpflich-tung zu übernehmen, auf ihrem Grundstück Gemarkung , Flur, Flurstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsge-richts von , Blatt , die in dem dem Urteil beigefügten Lage-plan grün eingezeichnete Fläche von baulichen Anlagen und sonstigen Hindernissen freizuhalten und auf dieser Fläche die Zufahrt bzw. den Zugang zum Flurstück des Klägers, Flur , Flurstück zu gestatten (Geh- und Fahr-recht).
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten aufer-legt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € vorläufig vollstreckbar.
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