Amtsgericht Solingen, 2007-02-23, 9 C 77/06

9 C 77/06Gericht erster Instanz23.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 9 C 77/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-23

Aktenzeichen: 9 C 77/06

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2007:0223.9C77.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 9

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt an die Klägerin 220,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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