Amtsgericht Solingen, 2006-06-28, 10 C 233/06

10 C 233/06Gericht erster Instanz28.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 10 C 233/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-28

Aktenzeichen: 10 C 233/06

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2006:0628.10C233.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, seine Negativbewertung der Klägerin mit dem Wortlaut

„Negativ!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Käufer

Negativ!!!!!!!!!!Goodbye goodbye2004goodbye“

zurückzunehmen und deren Entfernung aus dem Bewer-tungssystem bei eBay zu beantragen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Eine Berufung wird nicht zugelassen.

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