Amtsgericht Solingen, 2006-03-01, 12 C 190/05

12 C 190/05Gericht erster Instanz01.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 12 C 190/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-01

Aktenzeichen: 12 C 190/05

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2006:0301.12C190.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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