12 C 190/05•Amtsgericht Solingen, 2006-03-01, 12 C 190/05
Amtsgericht Solingen, 2006-03-01, 12 C 190/05
12 C 190/05Gericht erster Instanz01.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 12 C 190/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-01
Aktenzeichen: 12 C 190/05
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2006:0301.12C190.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aus dem urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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