14 C 536/04•Amtsgericht Solingen, 2005-03-10, 14 C 536/04
Amtsgericht Solingen, 2005-03-10, 14 C 536/04
14 C 536/04Gericht erster Instanz10.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 14 C 536/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-10
Aktenzeichen: 14 C 536/04
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2005:0310.14C536.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 14
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, gegenüber der Bauauf-sichtsbehörde der Stadt die öffentlich rechtliche Ver-pflichtung (Baulast) zu übernehmen, das Grundstück Ge-markung , Flur , Flurstück ständig durch den Eigen-tümer des Grundstücks Gemarkung , Flur , Flurstücke und zum Gehen und Fahren nutzen zu lassen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten mit der Bestellung der genannten Baulast seit dem in Verzug sind.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von vor-läufig vollstreckbar.
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