13 C 177/98•Amtsgericht Solingen, 2005-01-21, 13 C 177/98
Amtsgericht Solingen, 2005-01-21, 13 C 177/98
13 C 177/98Gericht erster Instanz21.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 13 C 177/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-21
Aktenzeichen: 13 C 177/98
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2005:0121.13C177.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leisten.
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