Amtsgericht Solingen, 2001-12-03, 10 C 232/01

10 C 232/01Gericht erster Instanz03.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 10 C 232/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-03

Aktenzeichen: 10 C 232/01

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2001:1203.10C232.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in dieser Höhe Sicherheit leistet

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.