10 C 232/01•Amtsgericht Solingen, 2001-12-03, 10 C 232/01
Amtsgericht Solingen, 2001-12-03, 10 C 232/01
10 C 232/01Gericht erster Instanz03.12.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 10 C 232/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-12-03
Aktenzeichen: 10 C 232/01
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2001:1203.10C232.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 10
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in dieser Höhe Sicherheit leistet
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