37 F 278/97•Amtsgericht Solingen, 1998-02-27, 37 F 278/97
Amtsgericht Solingen, 1998-02-27, 37 F 278/97
37 F 278/97Gericht erster Instanz27.02.1998
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 37 F 278/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-27
Aktenzeichen: 37 F 278/97
ECLI: ECLI:DE:AGSG:1998:0227.37F278.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 37
Tenor
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird der Antragsgegnerin aufgegeben, an die Antragstellerin ab 01. Januar 1998 eine Ausgleichsrente in Höhe von monatlich 1.000,00 DM zu zahlen.
Die Kostenentscheidung erfolgt im Hauptverfahren.
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