Amtsgericht Solingen, 1998-02-27, 37 F 278/97

37 F 278/97Gericht erster Instanz27.02.1998

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 37 F 278/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-27

Aktenzeichen: 37 F 278/97

ECLI: ECLI:DE:AGSG:1998:0227.37F278.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 37

Tenor

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird der Antragsgegnerin aufgegeben, an die Antragstellerin ab 01. Januar 1998 eine Ausgleichsrente in Höhe von monatlich 1.000,00 DM zu zahlen.

Die Kostenentscheidung erfolgt im Hauptverfahren.

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