Amtsgericht Solingen, 1997-06-09, 9 C 195/97

9 C 195/97Gericht erster Instanz09.06.1997

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Solingen — 9 C 195/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-06-09

Aktenzeichen: 9 C 195/97

ECLI: ECLI:DE:AGSG:1997:0609.9C195.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 9

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM (i. W.: Deutsche Mark) nebst % Zinsen hieraus seit dem zu zahlen.

  2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Beklagte trägt 30 %, die Klägerin 70 % der Kosten des Rechts-streits.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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