16 F 994/92•Amtsgericht Solingen, 1993-08-16, 16 F 994/92
Amtsgericht Solingen, 1993-08-16, 16 F 994/92
16 F 994/92Gericht erster Instanz16.08.1993
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Solingen — 16 F 994/92 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-08-16
Aktenzeichen: 16 F 994/92
ECLI: ECLI:DE:AGSG:1993:0816.16F994.92.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 16
Tenor
wird dem Ehemann (= Antragsteller des Scheidungsverfahrens) aufgegeben, der Ehefrau (= Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens) ab monatlich insgesamt DM Unterhalt zu zahlen – fällig im voraus bis zum 5. jeden Fälligkeitsmonats und abzüglich schon erbrachter Unterhaltszahlungen.
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