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27 C 62/22•Amtsgericht Remscheid, 2022-09-02, 27 C 62/22
27 C 62/22Gericht erster Instanz02.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-02
Aktenzeichen: 27 C 62/22
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2022:0902.27C62.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, als Gesamtschuldner neben der gesondert in Anspruch genommenen Frau M an die Klägerin 54,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 157,60 € seit dem 07.04.2022 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 55,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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