Amtsgericht Remscheid, 2021-11-24, 8a C 97/21

8a C 97/21Gericht erster Instanz24.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 8a C 97/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-24

Aktenzeichen: 8a C 97/21

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2021:1124.8A.C97.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 8a

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, in die Tagesordnung zur nächsten turnusmäßigen Eigentümerversammlung Tagesordnungspunkte aufzunehmen, die wie folgt lauten:

  1. Bericht über den Stand des Verfahrens betreffend die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Beklagten gegen die xxx als Vorverwalter (beauftragt sind die Rechtsanwälte xxx).

  2. Sachstandsbericht zu dem Schadensersatzanspruch der Beklagten gegen die Rechtsanwaltskanzlei xxx, resultierend aus der Verfristung eines Schadenersatzanspruches der Beklagten gegen xxx zum Aktenzeichen der Rechtsanwälte xxx: xxx.

  3. Bericht und eventuelle Beschlussfassung zum Wintergarten der Miteigentümerin xxx im Objekt xxx Straße xxx.

  4. Diskussion und eventuelle Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2020.

  5. Die Beklagte wird verurteilt, die Kläger von den außergerichtlich entstandenen und nach RVG nicht anzurechnenden Rechtsanwaltsgebühren freizustellen in Höhe von 361,64 €.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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