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7 C 78/21•Amtsgericht Remscheid, 2021-07-22, 7 C 78/21
7 C 78/21Gericht erster Instanz22.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-22
Aktenzeichen: 7 C 78/21
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2021:0722.7C78.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.261,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.04.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagte zu 27 % und im Übrigen der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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