Amtsgericht Remscheid, 2014-06-17, 13 M 3025/13

13 M 3025/13Gericht erster Instanz17.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Remscheid — 13 M 3025/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-17

Aktenzeichen: 13 M 3025/13

ECLI: ECLI:DE:AGRS:2014:0617.13M3025.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 13

Tenor

Auf die Erinnerung des Gläubigers vom 17.12.13 wird die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers X vom 11.12.2013 (5 DR II 376113) hinsichtlich der Position „Wegegeld KV 711" in Höhe von 2,50 € aufgehoben.

Im Übrigen wird die vorgenannte Erinnerung auf Kosten des Gläubigers zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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