7 C 40/10•Amtsgericht Remscheid, 2011-04-07, 7 C 40/10
Amtsgericht Remscheid, 2011-04-07, 7 C 40/10
7 C 40/10Gericht erster Instanz07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Remscheid — 7 C 40/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: 7 C 40/10
ECLI: ECLI:DE:AGRS:2011:0407.7C40.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilabteilung
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 16.09.2010 bleibt aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn diese nicht zuvor selbst Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
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