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24 C 32/22•Amtsgericht Marl, 2022-07-18, 24 C 32/22
24 C 32/22Gericht erster Instanz18.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-18
Aktenzeichen: 24 C 32/22
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2022:0718.24C32.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 24
Normen: SGB VI § 118 Abs. 4, BGB § 362 Abs. 1
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.370,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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