Amtsgericht Marl, 2022-07-18, 24 C 32/22

24 C 32/22Gericht erster Instanz18.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 24 C 32/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-18

Aktenzeichen: 24 C 32/22

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2022:0718.24C32.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 24

Normen: SGB VI § 118 Abs. 4, BGB § 362 Abs. 1

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.370,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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