15 F 88/17•Amtsgericht Marl, 2019-09-18, 15 F 88/17
Amtsgericht Marl, 2019-09-18, 15 F 88/17
15 F 88/17Gericht erster Instanz18.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 15 F 88/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-18
Aktenzeichen: 15 F 88/17
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2019:0918.15F88.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: §§ 1579 Nr. 2, 1578b BGB
Tenor
Der Antragsgegner ist verpflichtet, Nachscheidungsunterhalt an die Antragstellerin zu zahlen ab Rechtskraft der Scheidung bis einschließlich März 2025 in Höhe von monatlich jeweils 1.165,- €, zahlbar im Voraus bis zum dritten Banktag eines jeden Monats.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner zu 76 % und die Antragstellerin zu 24 %.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Verfahrenswert: 56931,- €
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