Amtsgericht Marl, 2019-09-12, 36 F 250/19

36 F 250/19Gericht erster Instanz12.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 36 F 250/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-12

Aktenzeichen: 36 F 250/19

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2019:0912.36F250.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 1361 BGB

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, an die Antragstellerin

ab dem 1. Oktober 2019 monatlichen Kindesunterhalt für das Kind M, geboren .2010, i.H.v. 370 € bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

ab dem 1. August 2019 monatlichen Trennungsunterhalt i.H.v. 671 €, ab dem 01.10.2019 i.H.v. 700 € sowie ab dem 01.01.2020 i.H.v. 423 € bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden zu ein viertel der Antragstellerin und zu drei viertel dem Antragsgegner auferlegt.

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