15 F 381/18•Amtsgericht Marl, 2019-01-03, 15 F 381/18
Amtsgericht Marl, 2019-01-03, 15 F 381/18
15 F 381/18Gericht erster Instanz03.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 15 F 381/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-03
Aktenzeichen: 15 F 381/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2019:0103.15F381.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Umgang zwischen dem Kind H, geb. …, und der Kindesmutter wird bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zum Umgang 15 F 98/18, in dem derzeit ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, dahingehend eingeschränkt, dass lediglich telefonische Kontakte stattfinden dürfen, und dies auch nur zweimal im Monat nach näherer Absprache mit der Wohngruppe
Die Beschleunigungsrüge der Kindesmutter wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 1.500,- €.
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