23 C 198/18•Amtsgericht Marl, 2018-12-06, 23 C 198/18
Amtsgericht Marl, 2018-12-06, 23 C 198/18
23 C 198/18Gericht erster Instanz06.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 23 C 198/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-06
Aktenzeichen: 23 C 198/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2018:1206.23C198.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 23
Normen: §§ 558, 558a, b BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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