Amtsgericht Marl, 2018-09-24, 15 F 292/18

15 F 292/18Gericht erster Instanz24.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 15 F 292/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-24

Aktenzeichen: 15 F 292/18

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2018:0924.15F292.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: BGB § 1696

Tenor

Es verbleibt bei der bisherigen Sorgerechtsregelung.

Eine gerichtliche Umgangsregelung ist derzeit weder möglich noch erforderlich.

Die Beschleunigungsrüge wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerlichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500,- €

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