36 F 162/12•Amtsgericht Marl, 2013-02-05, 36 F 162/12
Amtsgericht Marl, 2013-02-05, 36 F 162/12
36 F 162/12Gericht erster Instanz05.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 36 F 162/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-05
Aktenzeichen: 36 F 162/12
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2013:0205.36F162.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1630 BGB
Tenor
I.
Der Antragstellerin und Großmutter des Kindes M, geboren am ......, wird die elterliche Sorge für dieses als Pfleger übertragen.
II.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
III.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 3.000,00 € bestimmt.
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