Amtsgericht Marl, 2011-08-19, 34 C 10/09

34 C 10/09Gericht erster Instanz19.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 34 C 10/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-19

Aktenzeichen: 34 C 10/09

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:2011:0819.34C10.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilabteilung

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt ist.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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