16 C 424/94•Amtsgericht Marl, 1994-08-09, 16 C 424/94
Amtsgericht Marl, 1994-08-09, 16 C 424/94
16 C 424/94Gericht erster Instanz09.08.1994
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Marl — 16 C 424/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-08-09
Aktenzeichen: 16 C 424/94
ECLI: ECLI:DE:AGRE3:1994:0809.16C424.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 16
Normen: BGB § 249
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.162,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.12.1993 zu zahlen.
Die Gerichtskosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 15 % selbst, 85 % tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen diese 85 % selbst, 15 % trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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