Amtsgericht Marl, 1994-08-09, 16 C 424/94

16 C 424/94Gericht erster Instanz09.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Marl — 16 C 424/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-08-09

Aktenzeichen: 16 C 424/94

ECLI: ECLI:DE:AGRE3:1994:0809.16C424.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 16

Normen: BGB § 249

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.162,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.12.1993 zu zahlen.

Die Gerichtskosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 15 % selbst, 85 % tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen diese 85 % selbst, 15 % trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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