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21 C 277/21•Amtsgericht Dorsten, 2023-12-07, 21 C 277/21
21 C 277/21Gericht erster Instanz07.12.2023
Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bestimmt sich nach objektiven Kriterien, so dass die ärztliche Verordnung einer Methode noch nicht ihre Notwendigkeit bestätigt.
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 21 C 277/21
ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2023:1207.21C277.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 21
Normen: § 1 Abs. 2 AVB
Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bestimmt sich nach objektiven Kriterien, so dass die ärztliche Verordnung einer Methode noch nicht ihre Notwendigkeit bestätigt.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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