Amtsgericht Dorsten, 2023-12-07, 21 C 277/21

21 C 277/21Gericht erster Instanz07.12.2023

Regest

Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bestimmt sich nach objektiven Kriterien, so dass die ärztliche Verordnung einer Methode noch nicht ihre Notwendigkeit bestätigt.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dorsten — 21 C 277/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-07

Aktenzeichen: 21 C 277/21

ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2023:1207.21C277.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 21

Normen: § 1 Abs. 2 AVB

Leitsätze

Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bestimmt sich nach objektiven Kriterien, so dass die ärztliche Verordnung einer Methode noch nicht ihre Notwendigkeit bestätigt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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