8 C 235/04•Amtsgericht Dorsten, 2005-01-26, 8 C 235/04
Amtsgericht Dorsten, 2005-01-26, 8 C 235/04
8 C 235/04Gericht erster Instanz26.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dorsten — 8 C 235/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-26
Aktenzeichen: 8 C 235/04
ECLI: ECLI:DE:AGRE2:2005:0126.8C235.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 8
Normen: 249 BGB
Tenor
hat das Amtsgericht Dorsten
im vereinfachten Verfahren nach § 495a ZPO
ohne mündliche Verhandlung am 26.01.2005
durch die Richterin am Amtsgericht L.
für R e c h t erkannt:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 29.04.2004, Ge-schäftsnr. 04-1891487-1-3 bleibt aufrecht erhalten.
Die Beklagte zu 2 wird als Gesamtschuldnerin neben dem Beklagten zu 1 ver-urteilt, an den Kläger 228,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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