Amtsgericht Recklinghausen, 2024-12-09, 26b Ls 56/24

26b Ls 56/24Gericht erster Instanz09.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 26b Ls 56/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-09

Aktenzeichen: 26b Ls 56/24

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2024:1209.26B.LS56.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 52

Tenor

Der Angeklagte wird wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Strafvorschriften:

§ 184b Abs. 3 StGB in der seit dem 28.06.2024 geltenden Fassung

sowie § 184c in der seit dem 01.07.2021 geltenden Fassung.

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