Amtsgericht Recklinghausen, 2023-07-10, 17 C 24/23

17 C 24/23Gericht erster Instanz10.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 17 C 24/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-07-10

Aktenzeichen: 17 C 24/23

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2023:0710.17C24.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 17

Tenor

  1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 876,32 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor ebenfalls Sicherheit i.H.v. 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.

  3. Der Streitwert wird auf 1777,61 € festgesetzt.

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