Amtsgericht Recklinghausen, 2022-10-07, 9a VI 552/19

9a VI 552/19Gericht erster Instanz07.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 9a VI 552/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-07

Aktenzeichen: 9a VI 552/19

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2022:1007.9A.VI552.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 9a

Tenor

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin N. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

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