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9a VI 552/19•Amtsgericht Recklinghausen, 2022-10-07, 9a VI 552/19
9a VI 552/19Gericht erster Instanz07.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-07
Aktenzeichen: 9a VI 552/19
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2022:1007.9A.VI552.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 9a
Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Antragstellerin N. erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.
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