Amtsgericht Recklinghausen, 2022-09-05, 72 F 212/21

72 F 212/21Gericht erster Instanz05.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 72 F 212/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-05

Aktenzeichen: 72 F 212/21

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2022:0905.72F212.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 72

Tenor

Wird der Verfahrenskostenhilfebeschluss vom 24.02.2022 gemäß § 120a Abs. 1 und 3 ZPO, 76 ff. FamFG dahingehend abgeändert, dass die von dem Antragsteller zu zahlenden Verfahrenskosten in einer einmaligen Zahlung zu erbringen sind. Die genaue Höhe wird mit gesonderter Kostenrechnung mitgeteilt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.