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72 F 212/21•Amtsgericht Recklinghausen, 2022-09-05, 72 F 212/21
72 F 212/21Gericht erster Instanz05.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-05
Aktenzeichen: 72 F 212/21
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2022:0905.72F212.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 72
Wird der Verfahrenskostenhilfebeschluss vom 24.02.2022 gemäß § 120a Abs. 1 und 3 ZPO, 76 ff. FamFG dahingehend abgeändert, dass die von dem Antragsteller zu zahlenden Verfahrenskosten in einer einmaligen Zahlung zu erbringen sind. Die genaue Höhe wird mit gesonderter Kostenrechnung mitgeteilt werden.
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