Amtsgericht Recklinghausen, 2022-08-23, 26c Ls-651 Js 96/20-96/21

26c Ls-651 Js 96/20-96/21Gericht erster Instanz23.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 26c Ls-651 Js 96/20-96/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-23

Aktenzeichen: 26c Ls-651 Js 96/20-96/21

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2022:0823.26C.LS651JS96.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 26c

Tenor

Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Verurteilung durch das Amtsgericht Recklinghausen vom 18.01.2022 (26c Ls - 51 Js 285/21 – 200/21) wegen Betruges im besonders schweren Fall in 7 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Von einer Einbeziehung der Urteile durch das Amtsgericht Recklinghausen vom 22.02.2022 (27 Ds – 652 Js 534/21 – 286/21) sowie des Amtsgerichts Herne vom 29.04.2019 (13 Cs – 662 Js 469/18 – 108/19) wird abgesehen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Strafvorschriften:

  • § 263 Abs. 1, Abs. 3, 53 StGB.

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