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52 C 179/21•Amtsgericht Recklinghausen, 2022-05-27, 52 C 179/21
52 C 179/21Gericht erster Instanz27.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-27
Aktenzeichen: 52 C 179/21
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2022:0527.52C179.21.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: Abteilung 52
Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch die Wohnung im Hause K.-straße in XXXXX T. im 1. Obergeschoß, 3. Wohnung von links, bestehend aus zwei Zimmern, Küche Diele, Bad (59,34 qm) nebst Kellerraum geräumt an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 3.537,60 EUR festgesetzt.
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