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90 C 49/21•Amtsgericht Recklinghausen, 2022-04-26, 90 C 49/21
90 C 49/21Gericht erster Instanz26.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 90 C 49/21
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2022:0426.90C49.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 90
Die Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung vom 22.10.2021 zu
sind nichtig.
Die Beschlussfassung zu TOP 4) (Entlastung des Verwalters für die Wirtschaftsjahre 2019 und 2020) der Versammlung vom 22.10.2021 wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.
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