Amtsgericht Recklinghausen, 2021-09-10, 19 C 96/20

19 C 96/20Gericht erster Instanz10.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 19 C 96/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-10

Aktenzeichen: 19 C 96/20

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2021:0910.19C96.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 19

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rücknahme und Übereignung des Bettes Dafne Boza Seti (207), 200 cm x 200 cm, und der Matratze Prestige Prime, 200 cm x 200 cm, an den Kläger 2125,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2020 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der zu Ziffer 1) aufgeführten Gegenstände in Annahmeverzug befindet.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Verpflichtung zur Zahlung der nicht anrechenbaren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gem. Rechnung der Rechtsanwälte L. & T. vom 25.05.2020 in Höhe eines Betrages von 334,75 Euro freizustellen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 17 % und die Beklagte 83 % zu tragen.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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