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20 M 1010/21•Amtsgericht Recklinghausen, 2021-05-25, 20 M 1010/21
20 M 1010/21Gericht erster Instanz25.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-25
Aktenzeichen: 20 M 1010/21
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2021:0525.20M1010.21.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: Abteilung 20
Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache
des unten genannten Gläubigers gegen den Schuldner
Herr T. B., 45665 Recklinghausen
Der Schuldner war zu folgendem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen:
Donnerstag, 20.05.2021, 09.45 Uhr, Ort: Obergerichtsvollzieher C. L., I. Str. 24, 45657 Recklinghausen, Zeichen DR II
wegen einer Forderung aus dem Vollstreckungsersuchen der Stadt Herten vom 13.04.2021, Aktenzeichen .
Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet (§ 802g ZPO), um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zu Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.
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