Amtsgericht Recklinghausen, 2021-05-25, 20 M 1010/21

20 M 1010/21Gericht erster Instanz25.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 20 M 1010/21 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2021-05-25

Aktenzeichen: 20 M 1010/21

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2021:0525.20M1010.21.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: Abteilung 20

Tenor

Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache

des unten genannten Gläubigers gegen den Schuldner

Herr T. B., 45665 Recklinghausen

Der Schuldner war zu folgendem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen:

Donnerstag, 20.05.2021, 09.45 Uhr, Ort: Obergerichtsvollzieher C. L., I. Str. 24, 45657 Recklinghausen, Zeichen DR II

wegen einer Forderung aus dem Vollstreckungsersuchen der Stadt Herten vom 13.04.2021, Aktenzeichen .

Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet (§ 802g ZPO), um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zu Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.

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