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90 C 45/20•Amtsgericht Recklinghausen, 2020-12-11, 90 C 45/20
90 C 45/20Gericht erster Instanz11.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 90 C 45/20
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2020:1211.90C45.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 90
werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten trägt der Nebenintervenient.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.
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