Amtsgericht Recklinghausen, 2020-04-29, 53 C 113/19

53 C 113/19Gericht erster Instanz29.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 53 C 113/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-29

Aktenzeichen: 53 C 113/19

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2020:0429.53C113.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 53

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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