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53 C 113/19•Amtsgericht Recklinghausen, 2020-04-29, 53 C 113/19
53 C 113/19Gericht erster Instanz29.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 53 C 113/19
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2020:0429.53C113.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 53
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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