54 C 180/18•Amtsgericht Recklinghausen, 2019-06-27, 54 C 180/18
Amtsgericht Recklinghausen, 2019-06-27, 54 C 180/18
54 C 180/18Gericht erster Instanz27.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 54 C 180/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-27
Aktenzeichen: 54 C 180/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0627.54C180.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 54
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.140,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.09.2018 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 61 %, die Beklagte zu 39 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgegner gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgegner Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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