Amtsgericht Recklinghausen, 2019-06-27, 54 C 180/18

54 C 180/18Gericht erster Instanz27.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 54 C 180/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-27

Aktenzeichen: 54 C 180/18

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0627.54C180.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 54

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.140,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.09.2018 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 61 %, die Beklagte zu 39 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgegner gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgegner Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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