91 C 15/18•Amtsgericht Recklinghausen, 2019-06-21, 91 C 15/18
Amtsgericht Recklinghausen, 2019-06-21, 91 C 15/18
91 C 15/18Gericht erster Instanz21.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 91 C 15/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-21
Aktenzeichen: 91 C 15/18
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0621.91C15.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 91
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 14.12.2018 (Az.: 91 C 15/18) wird aufrechterhalten.
Die Kläger tragen auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages leistet.
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