Amtsgericht Recklinghausen, 2019-05-28, 90 C 55/18

90 C 55/18Gericht erster Instanz28.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 90 C 55/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-28

Aktenzeichen: 90 C 55/18

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2019:0528.90C55.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 90

Tenor

  1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 30.10.2018 zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9 werden für ungültig erklärt.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann auch durch Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank geleistet werden.

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