Amtsgericht Recklinghausen, 2016-02-03, 12 C 299/15

12 C 299/15Gericht erster Instanz03.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 12 C 299/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-03

Aktenzeichen: 12 C 299/15

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2016:0203.12C299.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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