90 C 52/15•Amtsgericht Recklinghausen, 2015-12-29, 90 C 52/15
Amtsgericht Recklinghausen, 2015-12-29, 90 C 52/15
90 C 52/15Gericht erster Instanz29.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Recklinghausen — 90 C 52/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-29
Aktenzeichen: 90 C 52/15
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2015:1229.90C52.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 90
Tenor
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Der Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin in den vorherigen Stand vom 02.10.2015 wird zurückgewiesen.
3.) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
5.) Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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