Amtsgericht Recklinghausen, 2014-03-13, 55 C 210/13

55 C 210/13Gericht erster Instanz13.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Recklinghausen — 55 C 210/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 55 C 210/13

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2014:0313.55C210.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor ebenfalls Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Der Streitwert wird auf 4195,45 EUR festgesetzt.

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